Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen und in angemessener Atmosphäre zusammen lernen und lehren. Dabei sollen uns einige Regeln helfen, die nötig sind, um gut miteinander auszukommen.
Unser Umgang miteinander ist bestimmt durchHöflichkeit undRespektvoranderen und derenBesitz.
Wir wollenKonflikte immer gewaltfrei austragen, dabei können unsereStreitschlichterhelfen.
Voraussetzungen für einen freundlichen und fairen Umgang miteinander ist, dass wir Verantwortung für uns selbst und auch für andere übernehmen.
Wir wollen dieSicherheit und Unversehrtheit aller, die in der Schule leben. Dazu sollte jeder durchrücksichtsvolles Verhalten und die Einhaltung der aufgestellten Regeln beitragen.
Erforderliche Regelungen
1. Schulgelände / Schulhof
1.1 Alle Besucher unserer Schule müssen sich im Sekretariat anmelden.
1.2 Nach Eintreffen auf dem Schulgelände begebe ich mich unverzüglich auf den Schulhof. Die Eingangshalle darf von den Herbstferien bis zu den Osterferien vor Unterrichtsbeginn sowie in den Regenpausen als Aufenthaltsraum genutzt werden.
1.3 Ich darf das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen kann eine Lehrkraft gestatten. Wer das Schulgelände unerlaubt verlässt, entzieht sich der Aufsicht und hat mit Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.
1.4 Während der Pausen verlasse ich nicht den Schulhof. Wir möchten, dass unser Schulhof ein Platz zum Spielen, Bewegen und Erholen ist und die Möglichkeit zur Kommunikation bietet.
1.5 Wir gehen mit geliehenem Material sorgsam um und geben es nach Gebrauch unbeschadet wieder zurück.
1.6 Wir wollen nicht, dass jemand verletzt wird. Deshalb dürfen Ballspiele (Basketball; Fußball nur mit Tennisbällen) nur in den dafür vorgesehenen Spielzonen gespielt werden und nicht im Gebäude. Schneeballwerfen ist grundsätzlich verboten.
1.7 Wir begeben uns nach dem Gong unverzüglich zum nächsten Unterrichtsort.
2. Schulgebäude
2.1 Neben den folgenden allgemeinen Regelungen gelten gesonderte Benutzungsordnungen für die Fachräume sowie für die Sporthalle.
2.2 Ich melde alle Verunreinigungen und Schäden dem Hausmeister oder der jeweiligen Lehrperson.
2.3 In den Fluren halte ich mich nur beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie zum Raumwechsel auf.
2.4 Ich bleibe beim Lehrerwechsel sowie während der 5-Minuten-Pausen im Klassenraum und verhalte mich ruhig.
2.5 Wir achten beim Verlassen der genutzten Unterrichtsräume darauf, dass
Raum und Arbeitsplatz sauber hinterlassen werden und nichts unter den Bänken liegen bleibt,
nach der letzten Stunde die Stühle hochgestellt sind,
die Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.
2.6 Während der großen Pausen und nach Unterrichtsende werden die Unterrichtsräume durch die Lehrpersonen abgeschlossen.
2.7 Ich gehe nur in den großen Pausen auf die Toilette und nutze sie nicht länger als nötig. Ich verlasse die Toiletten so, wie ich sie vorfinden möchte.
2.8 Die Aufsicht schließt die Toiletten zu Beginn der Pausen rechtzeitig auf und nachher wieder ab.
3. Schulversäumnisse
3.1 Eltern, Schüler und Lehrer sorgen gemeinsam für die Erfüllung der Teilnahmepflicht.
3.2 Kann ich einmal am Unterricht nicht teilnehmen, so melden die Eltern das Versäumnis.
3.3 Bei Versäumnissen erkundige ich mich bei meinen Mitschülern oder den Lehrpersonen und arbeite den versäumten Unterrichtsstoff nach.
4. Verschiedenes
4.1 Ich melde alles, was Unfälle verursachen könnte, dem Hausmeister.
4.2 Ich zeige alle Unfälle, die sich im Schulgebäude, auf dem Schulhof, in der Sporthalle und auf dem Schulweg ereignet haben, im Sekretariat an.
4.3 Zu unserer Sicherheit ist das Mitbringen und Benutzen von Gegenständen, mit denen andere bedroht oder verletzt werden können, wie z. B. Messer und andere waffenähnliche Dinge, verboten.
4.4 Das Mitbringen und Konsumieren von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und Tabakwaren ist den Schülern untersagt (Jugendschutzgesetz).
4.5 Handys und andere elektronische Geräte müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet bleiben.
4.6 Essen und Trinken während der Unterrichtszeiten ist in der Regel nicht gestattet.
4.7 Nach Zustimmung von Schulausschuss, Schulträger, Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und der Klassensprecherversammlung tritt diese Hausordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung und das friedliche Zusammenleben greifen die Maßnahmen der Schulordnung (§ 82 – 87).
Diese Hausordnung wurde im Einvernehmen mit dem Schulausschuss und im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat erlassen.
Sie tritt mit Wirkung vom 01.06.2005 in Kraft.
Diese Benutzerordnung soll ein reibungsloses Arbeiten mit den Geräten der PC-Räume
unterstützen.
Deshalb sollte man in eigenem Interesse die folgenden Regeln beachten:
1. Die PC-Räume sind Arbeitsräume.
Essen, Trinken und Kaugummikauen sind nicht erlaubt.
2. Das Inventar muss pfleglich behandelt werden.
Bei mutwilliger Beschädigung haftet der Verursacher.
Handlungen, die zu Schädigungen Dritter führen (Internet!), werden rechtlich
geahndet.
3. Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der Geräte muss auf Anweisung und
vorschriftsmäßig geschehen (siehe Benutzungsanweisung).
4. Die Passwörter der Benutzer sind geheim. Die Weitergabe ist verboten. Das
Arbeiten unter einer fremden Kennung ist verboten.
5. Arbeitsdisketten müssen im Computerraum verbleiben.
Die Nutzung anderer persönlicher Datenträger ist verboten.
6. Änderungen an Hard- und Software dürfen nur auf fachliche Anweisung
erfolgen.
7. Jeder Schüler erhält ein persönliches Speicherkontigent auf der
Serverfestplatte.
8. Den Arbeitsplatz bitte in aufgeräumtem Zustand verlassen.
9. Jede Gruppe trägt sich im Computer-Protokollbuch ein.
Auftretende Defekte oder Fehler an den Geräten, werden im vorgesehenen
"Pannenheft" eingetragen.
Für die Problembehandlung sind die Administratoren (Herr Scheugenpflug und
Frau Klaas) zuständig.
Alle Aktivitäten werden mitprotokolliert.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung haben den Ausschluss von der
Computernutzung zur Folge.